Versetzungsordnung AO-SI

Versetzungsbestimmungen Realschule NRW - AO-SI
(§25 i. Vbdg. m. §22)
Klassen 6-10


Fächergruppe Ausgleich Bemerkungen
I II I II
  5(6)     versetzt
  5 5(6) 3 oder 3 versetzt

bei angegebenem Ausgleich

5   3  
5 5(6) 3  
  5* 5(6)    

nicht versetzt *Nachprüfung möglich ohne Ausgleich

5*      
5* 5(6)    
  5* 5 5(6) 3 oder 3

nicht versetzt *Nachprüfung möglich bei angegebenem Ausgleich

5* 5 5(6) 3 oder 3
5 5* 5(6) 3  
5* 5   3  
5* 5 5(6) 3  
6      

nicht versetzt Nachprüfung nicht möglich Ausgleich nicht möglich

  6 6    
5 5 5      
  5 5 5 5    

Fächergruppen

Fächergruppe I: D, M, E, Fach des Wahlpflichtbereichs I
Fächergruppe II: alle übrigen Fächer

Fach des Wahlpflichbereichs I in Klasse 6

Französisch ist nicht negativ versetzungswirksam

Ausgleich

Zensur mindestens 3
kein Ausgleich mehr für versetzungswirksam angekündigte Fächer (Halbjahresunterricht) des 1. Halbjahres durch ein anderes Fach desselben Lernbereichs im 2. Halbjahr

Nachprüfung

ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich
Eine Nachprüfung in den Fächern der zentralen Prüfung ist nicht möglich
auch möglich zur Erlangung eines Abschlusses oder einer Berechtigung (Q- Vermerk) durch Verbesserung um eine Notenstufe
nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs oder gleichwertigen Abschlusses

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